Geltungsbereich
1 Die in
dieser Verordnung festgesetzten Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen
für den Verkehr mit Taxen gelten für das Pflichtfahrgebiet
der Stadt Frankfurt am Main.
2 Das Pflichtfahrgebiet
der Stadt Frankfurt am Main umfaßt den Verkehrsraum des ehemaligen
Frankfurter Verkehrs- und Tarifverbundes GmbH (FVV), und wird somit
im Norden begrenzt durch Friedberg, im Osten begrenzt durch Hanau,
im Süden begrenzt durch Goddelau-Erfelden, im Westen begrenzt
durch Wiesbaden.
Ausgenommen
ist der zum Bundesland Rheinland-Pfalz gehörende Verkehrsraum
sowie der verwaltungsmäßige Zuständigkeitsbereich
der Stadt Friedberg.
3 Auf die
einschlägigen Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes
und der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen
im Personenverkehr (BOKraft), insbesondere auf § 47 Abs. 2 PBefG,
wonach Taxen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen
nur in der Gemeinde bereitgestellt werden dürfen, in der sich
der Betriebssitz des Unternehmers befindet, wird verwiesen.
Beförderungsentgelte gültig seit 23.August 2012
Tagtarif
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06:00 - 22:00 Uhr
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Startgebühr |
2,80 € |
pro km (die ersten 12 km) |
1,75 € |
pro km (ab dem 13. km) |
1,60 € |
pro km (ab dem 21. km) |
1,55 € |
Wartezeit je Stunde |
25,00 € |
Nachttarif
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22:00 - 06:00 Uhr
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Startgebühr |
3,30 € |
pro km (die ersten 12 km) |
1,85 € |
pro km (ab dem 13. km) |
1,75 € |
pro km (ab dem 21. km) |
1,70 € |
Wartezeit je Stunde |
33,00 € |
Innerhalb der Stadt Frankfurt (Pflichtfahrgebiet) sind Festpreise für einzelne Fahrten nicht erlaubt. Alle legale Unternehmen in Frankfurt nennen keine Festpreise für solche Fahrten.
Aus Sicherheitsgründen sollten Sie Fahrzeuge meiden, die sich nicht an den Gesetzen halten und illegale Festpreise nennen.
Großraum-Zuschlag (24 Stunden /5 Personen 7 Euro und 1 Euro/pro Person ab 5 Reisende für jede Persone einmalig extra)